Leistungsbeurteilung

Als Lehrkräfte sind wir verpflichtet, die Kinder in den verschiedenen Fächern zu beurteilen. Dies dient einerseits der Rückmeldung an die Kinder, um diese bestenfalls zu motivieren und die nächsten Lernschritte zu verdeutlichen, andererseits als Rückmeldung für die  Eltern.

Wie in der Leistungsverordnung der Grundschule festgeschrieben ist, vergeben wir pädagogische Noten. Wir berücksichtigen dabei die individuelle Lernentwicklung der Kinder und die kriteriale Bezugsnorm. Wir schätzen dazu die Lernentwicklung der Kinder an Hand der vorgegebenen Kompetenzen des Bildungsplans mit Hilfe von Kompetenzbögen und von regelmäßigen Diagnoseinstrumenten (Hamburger Schreibprobe und die Lernverlaufsdiagnose quop) ein. Grundlage der kriteriengeleiteten Leistungsbeurteilung sind am Ende eines Lernabschnitts ein Portfolio mit einer Vielzahl von Leistungsnachweisen, wie Fotokolle von handlungsorientierten Lernergebnissen (z.B. ein Ergebnis mit haptischen Mathematikmaterialien), Audioaufnahmen (z.B. ein Interview, Hörspiel), schriftliche Arbeiten (z.B ein verfasster Text), Protokolle von Lerngesprächen mit der Lehrkraft (z.B. Rechtschreibgespräch), Ergebnisse der Diagnosen (z.B. Lesen), Ergebnisse von Projekten (z.B. erstellt mit dem tool BookCreator) u.s.w. Pädagogische Kriterien, wie z. B. Lernbereitschaft gehören mit zu den inhalltichen Kriterien.

Sie können hier die Leistungsverordnung der Grundschule nachlesen LeistungsbeurteilungsVO GS vom 19.April 2016

Das Lernen ist ein Prozess.

Ein Prozess verläuft nicht immer gradlinig, sondern bahnt sich seinen Weg durch die Entwicklung der Kinder. Als Lehrerinnen und Lehrer wollen wir das Kind bei seinem eigenen Lernprozess unterstützen und begleiten. Wir bieten den Kindern Optionen an, den Weg des Lernens eigenständig zu begehen. Das oberste Ziel unserer Grundschule ist es, das Selbstvertrauen der Kinder in die eigenen Leistungen zu stärken und ihnen ein Grundvertrauen in sich selbst und die eigenen Stärken zu ermöglichen. Allerdings ist der Prozess nicht abgeschlossen einen guten Übergang in eine weiterführende Schule ist daher essentiell.

Die vier B‘s der Leistungsbeurteilung

Beobachten, beschreiben, bewerten und begleiten.

Diese pädagogische Methode ist unser Hilfsmittel, um die persönlichen Leistungen Ihres Kindes richtig einzuschätzen. Zunächst wird der Lernprozess der Kinder beobachtet, um ihn danach beschreiben zu können. Erst danach werden die Leistungen im Einzelnen bewertet. Das letzte B, die Begleitung, beschreibt unsere Arbeit als Lehrerinnen und Lehrer. Denn eine Bewertung ohne Begleitung ist nutzlos.

Dazu stellen wir uns folgende Fragen:

  • Was muss das Kind lernen? Was kann das Kind noch nicht? Was wird es noch lernen?
  • Wie kann der nächste Schritt aussehen?
  • Was braucht es noch? Wie kann man das Kind individuell unterstützen?

 

Lernförderliche Leistungsrückmeldung (lLr)

Seit dem Schuljahr 2022/23 sind wir Modellschule für lernföderliche Leistungsrückmeldung. Die Rückmeldung an die Eltern erfolgt zweimal jährlich durch Kompetenzraster, auf denen die Mindesstandards beschrieben sind. Es wird die kriteriale Bezugsnorm und die individuelle Bezugsnorm berücksichtig. Ein Vergleich mit andern Schülern und Schülerinnen (soziale Bezugsnorm) ist nie vorgesehen und sollte dringenst vermieden werden, da eine Gleichbehandlung die Chancenungerechtigkeit verstärkt. Daher erhalten die Kinder auch zieldifferente Angebote.

Falls ein Kind sich nicht in einem oder mehreren Bereichen innerhalb der Normvarianz befindet, d. h. unterhalb der Mindeststandards, dann wird gemeinsam mit den Eltern Wege gesucht, damit das Kind möglichst früh bei Lernschwierigkeiten unterstützt wird.

Unseren Entwicklungsprozess und Fragen dazu von Eltern gestellt und von uns beantwortet finden Sie auf der Startseite unter Neuigkeiten.