Wenn es mit dem lernen nicht klappt
Nicht allen Kindern fällt das Lernen gleich leicht. Kinder, die beim Lernen in der Schule Schwierigkeiten haben, sind deswegen nicht weniger intelligent. Im Gegenteil: Oftmals besitzen diese Kinder einfach eine andere Wahrnehmung und haben in anderen Bereichen große Stärken.
Wichtig ist es, für uns als Lehrerinnen und Lehrer der Silberbergschule, den Kindern und dem Umfeld zu vermitteln, dass diese Kinder auch lernen und sich weiterentwickeln. Sie lernen in ihrem eigenen Rhythmus und brauchen meist mehr Zeit. Es geht darum einen Umgang mit der Lernschwierigkeit oder der Verhaltensauffälligkeit gemeinsam mit dem Kind und den Eltern zu finden, um die Teilhabe an Bildung und Gesellschaft auch für später zu ermöglichen. Innerhalb der Silberbergschule versuchen wir das Kind mit individuellen Materialien zu unterstützen und in engem Kontakt mit den Eltern zu sein. Da eine Lehrerin für die komplette Klasse alleine zuständig ist und keine zusätzlichen Pädagogen und Therapeuten für die Unterstützung in einer Grundschule vorgesehen sind, helfen wir uns mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Eine Schweigepflichtserklärung, eine Einverständniserklärung der Eltern und eine Handlungsanleitung für die Unterstützung in Lesen und Rechnen (S. 2) haben wir dazu erarbeitet.
Dazu sollte in erster Linie die Lernmotivation unbedingt erhalten bleiben. Wir wollen mit Hilfe der Eltern vermeiden, dass die Kinder in eine ‘negative Lernspirale‘ geraten. Wenn diese Spirale erstmal gefestigt ist, kann es sehr schwer sein, wieder aus ihr ‚auszubrechen‘.
Allgemein gilt gut für jedes einzelne Kind zu überlegen, ob eine Diagnose hilfreich ist: Wenn eine pädagogische oder ärztliche Diagnose gestellt wird, dann sollte diese nur als Hilfsmittel gestellt werden und auf keinen Fall zur Stigmatisierung eingesetzt werden! Immer ist gemeinsam zu überlegen, ob sich die Auffälligkeit noch im Bereich der "Normvarianz" befindet. Folgende Fragen sollten sich Eltern und Lehrkräfte vor einer Testung stellen:
- Was wäre anders, wenn das Kind getestet werden würde?
- Wäre es ein Gewinn, wenn wir das Ergebnis wüssten?
- Was würde es mit der Eltern-Kind Beziehung machen?
- Was würde es mit der Beziehung zur Lehrerin und anderen Mitschülter:innen machen?
- Was wäre der Unterschied?
- Was gäbe es für unerwünschte Nebeneffekte?
- Was wäre die Konsequenz?
Diese Formen von Unterstützung gibt es:
Ärztliche Diagnosen außerhalb des Schulsystems:
Falls Ihr Kind eventuell von Lern-, Wahrnehmungs-, und Aufmerksamkeitsstörungen betroffen ist, bzw. Ansätze dazu zeigt, wie beispielsweise Dyskalkulie, Legasthenie, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS bzw. ADS), Asperger/Autimus- Spektrumsstörungen oder weiteres, kann eine fachlich gestellte Diagnose dem Kind bzw. der Familie helfen.
Eine ärztliche Diagnose kann nur von einem/einer Kinder- und Jugendpsychiater/-psychiaterin gestellt werden. Nur eine dazu passende Therapie kann das Kind bei seinem Schulalltag unterstützen und sich als eine enorme Entlastung für Eltern heraus stellen. Beim Kommunalen Sozialen Dienst vom Landratsamt Emmendingen können die Erziehungsberechtigten versuchen mit einer ärztlichen Diagnose Eingliederungshilfe (z. B. Lerntherapie) zu beantragen. Die Leistungen anderer Therapien (z. B. Ergotherapie, Logopädie) übernehmen zum Teil die Krankenkassen.
Für eine gesunde Lernentwicklung des Kindes ist es dabei wichtig, dass Eltern, Therapierende und Lehrerinnen und Lehrer „am selben Strang ziehen“. Nur so können wir gewährleisten, dass sich das Kind aufgehoben und verstanden fühlt.
Eine Schweigepflichtsentbindung seitens der Erziehungsberechtigten kann entscheidend zu der Entwicklung des Kindes beitragen, in dem ein Austausch zwischen dem Lehrpersonal und dem Therapeuten stattfindet. Mittlerweile haben wir ein gutes Netzwerk mit Experten außerhalb der Schule aufgebaut. Wir könenn Sie unterstützen jemanden aus einem pool zu finden ohne zu empfehlen.
Unterstützung vom Sonderpädagogischen Dienst innerhalb des Schulsystems:
Innerhalb des Schulsystems können wir den sonderpädagogischen Dienst zur Beratung und Unterstützung aufnehmen. Der Sonderpädagogische Dienst sind dafür ausgebildete Lehrkräfte der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Unter den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird unterschieden nach Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige bzw. körperlich-motorische Entwicklung. Außerdem die Klinikschule für Kinder in längerer Krankenhausbehandlung, bzw. chronisch kranker Kinder.
Wir können als Grundschule einen Sonderpädagogischen Dienst zur Beratung und Unterstützung anfordern. Eine uns zugeteilte Lehrkraft wird dann mit dem Kind an der Silberbergschule diagnostisch arbeiten, woraufhin gemeinsam mit den Eltern, den Lehrerinnen der Grundschule und der Lehrkraft des Sonderpädagogischen Dienstes an einem Runden Tisch überlegt wird welche Unterstützung das Kind häuslich und schulisch noch bräuchte.
Wenn sich zeigen sollte, dass die Bedarfe der Kinder über den so genannten besonderen Förderbedarf hiausgehen, kann ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren eingeleitet werden. Gemeinsam mit den Eltern wird dann beim Schulamt der "Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" gestellt. Eine weitere Lehrkraft des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums führt mit verschiedenen Testmaterialien die sonderpädagogische Diagnostik durch und stellt dem Staatlischen Schulamt ein sonderpädagogisches Gutachten zur Verfügung. Das Staatliche Schulamt Freiburg entscheidet auf dieser Grundlage, ob das Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erhält. Die Eltern werden nach einer Beratung von ihrem qualifizierten Wahlrecht Gebrauch machen und ein entsprechendes sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum wählen oder sich für ein einklusives Setting enscheiden. Letzteres wird vom Staatlichen Schulamt Freiburg geplant und koordiniert.